Angebote
Erstgespräch
Bei einem unverbindlichen, kostenlosem Vorgespräch haben Sie die Möglichkeit, mir einen Überblick über Ihre Themen und momentane Situation zu geben. So kann ich besser einschätzen, in welche Richtung unser gemeinsame Weg gehen kann. Wir können zusammen überlegen, ob Psychotherapie oder Coaching sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Sie Fragen an mich richten und wir besprechen organisatorische Aspekte.
Im Vorgespräch haben Sie auch die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und sich mir anvertrauen möchten. Das Vorgespräch kann telefonisch oder online stattfinden und dauert maximal 15 Minuten.
Preise
Vorgespräch (telefonisch oder online, maximal 15 Minuten)
Erstgespräch (55 Minuten)
Einzelsitzung (55 Minuten)
10 Einzelsitzungen ( je 55 Minuten)
Einzelsitzung für Schüler/Studenten (55 Minuten)
kostenfrei und unverbindlich
60,- €
90,- €
850,- €
60,- €
Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information bis spätestens 24 Stunden vorher. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine – unabhängig vom Grund der Absage – mit 50% des Honorars berechnen muss.
Abrechnung mit Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten für eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (nach HeilprG), nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind privat zu begleichen. Das bedeutet, dass Sie mich bezahlen müssen.
Allerdings besteht bei einer privaten Krankenkassenzusatzversicherung die Möglichkeit für Sie eine Teilerstattung des Honorars zu bekommen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Die Wartezeiten für eine Kassen-Psychotherapeut*in sind teilweise sehr lang. Zur Überbrückung können Sie gerne Sitzungen bei mir buchen. Ein Wechsel zu einem*r Kassen-Therapeuten*in ist jederzeit möglich!
Wissenswertes
Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar und werden als „außergewöhnliche Belastungen” (13 II SGB V) bei der Steuererklärung anerkannt. Vor diesem Hintergrund können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.